Subsidiärer Schutz - was tun?

Seit einigen Monaten wird vielen syrischen Flüchtlingen statt des bis dahin üblichen Flüchtlingsschutzes nur noch subsidiärer Schutz vom Bundesamt zuerkannt. Auswirkungen hat dies vor allem für

  • das Recht auf Familiennachzug - dieses ist ausgesetzt.
  • für die Dauer der Aufenthaltserlaubnis - diese gilt nur noch für ein Jahr.
  • für den Erhlat der Niederlassungserlaubnis - die Bedingungen sind höher.


Daher rät der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg Klage gegen die Entscheidung einzureichen. Ein entsprechendes Musterformular der Diakonie gibt es auf www.asyl.net. Auf dieser Seite finden sich auch weitere Informationen zum Thema. Die Diakonie weist darauf hin, dass die Klage nur nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls verwendet werden sollte.

Links: http://berlin-hilft.com/wp-content/uploads/2016/08...




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